Krankenkassenanerkennung

Meine Kurse sind von der Zentralen Prüfstelle Prävention als Präventionskurse nach § 20 Abs. 1 SGB V anerkannt und werden von den meisten Krankenkassen bezuschusst.

Bitte informiere dich im Vorfeld bei deiner Krankenkasse.

Seitens der AOK ist die Abrechnung via Kursgutschein, bei mir als AOK Partner möglich.

Die Bezahlung des Kurses erfolgt per Überweisung nach Erhalt der Rechnung. Nach der Teilnahme an 80% des Kurses erhältst du von mir eine Teilnahmebestätigung, die du bei deiner Krankenkasse einreichen kannst.

Kursgutscheine sind spätestens bei deiner ersten Teilnahme mitzubringen.

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